Hallo zusammen
Ich habe ja schon einmal geschrieben wegen Flug & Co. ... Flug ist jetzt gebucht, Weiterreise nach Akureyri auch. Ich freue mich wie ein kleines Kind auf das was mich erwartet, aber ich habe Angst, dass ich irgendetwas wichtiges vergesse zu organisieren oder was auch immer.
Ich werde vom 19. Juli bis irgendwann im Januar in der Nähe von Akureyri für Kost und Logis auf einer Farm mit Guesthouse arbeiten. Brauch ich dafür eine Arbeitsbewilligung oder sowas ähnliches? Ich habe die Leute von meiner Farm gefragt und sie haben nein gesagt, da die Schweiz ja ein EU- und Schengenland sei (EU sind wir zwar nicht, aber Schengen gehören wir dazu). Ist das so, dass ich dann keine Bewilligung brauche?
Was könnte ich sonst noch vergessen haben?
Was ich bis jetzt habe ist: Reise nach Keflavik, Weiterreise nach Reykjavik, Übernachtung in Reykjavik, Weiterreise nach Akureyri, Pass erneuert, ...