Strassenverkehrsordnung

  • Halli hallo,


    also im Sommer 2015 soll's soweit sein und mal wieder nach Deutschland gehen, allerdings mit dem Auto.
    Das Auto ist n' Landcruiser GX auf 35"(16" Felgen) von arctic truck. (Alles eingetragen usw)
    Dazu jetzt mal n' paar Fragen:


    1. Nehmen die mich auf'm Schiff ueberhaupt mit und wenn ja, kostet das extra wegen der Reifengroesse?
    2. Strassenlegal in Deutschland? Konnte in der StVo nichts dazu finden und die Polizei konnte mir da auch nicht so recht helfen?
    3. Koennten die mein Auto auf Grund der Reifengroesse lahmlegen in Daenemark und/oder Deutschland?


    islandwinke

  • Nehmen die mich auf'm Schiff ueberhaupt mit und wenn ja, kostet das extra wegen der Reifengroesse?


    Ja, die nehmen dich mit. Die Reifengröße an sich ist völlig egal, es fahren ja auch LKWs mit der Fähre. Der Preis ist auch unabhängig von den Reifen, es geht nur um die Gesamthöhe und -breite des Fahrzeuges.


    Strassenlegal in Deutschland? Konnte in der StVo nichts dazu finden und die Polizei konnte mir da auch nicht so recht helfen?


    Wenn das Auto in Island angemeldet ist und in den isländischen Papieren alles eingetragen ist, solltest du auf deiner Urlaubsreise in D keine Probleme bekommen.
    In Deutschland anmelden wäre schwieriger, da würde einiges an TÜV-Problemen auf dich zukommen, aber das willst du ja nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe.


    Der Gedanke an die Blicke in der deutschen Fußgängerzone - herrlich totlach

  • Dankeschooooooooen ihr Lieben!! dankeschoen1 goodposting


    Ich glaub auf deutsche Fussgaengerzone bin ich sowieso nicht scharf - pass da bestimmt nichtmal durch :D
    Immerhin ist Benzin guenstiger als hier oben :P :thumbup:


    So, da unzaehlige Polizeikontrollen ja schon vorprogramiert sind:
    1. Papiere auf islaendisch ausreichend oder soll ich die uebersetzen lassen? Versteht ja sonst kein Mensch, oder muessen die das garnicht? :D
    2. Versicherungsbeleg? Sodass sie wissen, dass ich immer schoen bezahl?
    3. Was brauch ich alles bei 'ner allgemeinen Verkehrskontrolle?
    4. Papiere von arctic truck mitnehmen? Dass ich nachweisen kann, dass ich nix umgebaut hab?


    islandwinke

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn das Auto in Island angemeldet ist und in den isländischen Papieren alles eingetragen ist, solltest du auf deiner Urlaubsreise in D keine Probleme bekommen.

    ich bin da wirklich kein Experte, aber diesen Punkt würde ich sehr gründlich überprüfen. Meines Wissens müssen Fahrzeuge, die in Deutschland am Verkehr teilnehmen auch den deutschen Regeln genügen. Und da kann es gerade bei sehr breiten Reifen, die breiter sind als die Kotflügel und seitlich überstehen zu Problemen kommen. Das ist in Deutschland nicht zulässig, in Island habe ich sowas häufiger gesehen. Nicht das die das Auto dann stilllegen.


    Gruss


    Christian

  • ich bin da wirklich kein Experte, aber diesen Punkt würde ich sehr gründlich überprüfen. Meines Wissens müssen Fahrzeuge, die in Deutschland am Verkehr teilnehmen auch den deutschen Regeln genügen. Und da kann es gerade bei sehr breiten Reifen, die breiter sind als die Kotflügel und seitlich überstehen zu Problemen kommen. Das ist in Deutschland nicht zulässig, in Island habe ich sowas häufiger gesehen. Nicht das die das Auto dann stilllegen.


    2. Strassenlegal in Deutschland? Konnte in der StVo nichts dazu finden und die Polizei konnte mir da auch nicht so recht helfen?
    3. Koennten die mein Auto auf Grund der Reifengroesse lahmlegen in Daenemark und/oder Deutschland?


    Letztendlich kannst du dich beim TÜV und sonstwo informieren wie du willst. Wirst du angehalten, entscheidet der Polizist ob er das als zulässig ansieht oder nicht. Und (leider) haben die meisten Straßenpolizisten nicht viel Ahnung. Hast du ja selber geschrieben, dass die Polizei dir nicht weiterhelfen konnte, das wird bei einer Verkehrskontrolle auch nicht anders sein.
    Stillgelegt werden kann dein Fahrzeug immer. Auch dabei entscheidet wieder das jeweilige Streifenhörnchen, ob es dein Auto als verkehrsgefährdend bzw. nicht fahrtauglich ansieht.
    mouse1

  • Hi
    Also wenn ALLE an und umgebauten Teile den isländischen TÜV bestanden haben UND das in der amtlichen isländischen Zulassung vermerkt ist, darf man in Deutschland dieses Fahrzeug auf öffendlichen Strassen bewegen. Ein Jahr lang. Dann MUSS es umgemeldet werden oder man fährt in ein NICHT EU Land. Nochmal, es ist zwingend erforderlich das das Fahrzeug in ISLAND für den öffendlichen Verkehr ZUGELASSEN ist.
    Sollte das Fahrzeug breiter als 2,50 Meter sein , ( inklusive Spiegel und, oder anderer Anbauteile, dazu gehören auch Reifen ) wird eine
    Aussnahmegenemigung fällig. Untere Verkehrsbehörde eines Bundeslandes( Jedes Jahr neu und kostenpflichtig) Sollte das Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesammtgewicht haben ist heute ein Führerschen Klasse 2 (alt ab 21 Jahren) oder der Neue bis 7,5 Tonnen (ab 19 Jahren privat und ab
    21 Jahren gewerblich) von nöten. Das gilt AUCH mit isländischen Kennzeichen.
    Diese Informationen habe ich Dez 2011 so von meiner zuständigen Zulassungsbehörde in Deutschland bekommen. Sollte sich im Rahmen der gestoppten
    Beitrittsverhandlungen zwischenzeitlich was geändert haben weiß ich das nicht. Hab mich seither nicht mehr damit befasst da das ganze dann andersherum gegangen ist bei mir. :)
    Nur zur Info, ich wollte mal einen " richtig Grossen " mit nach Deutschland bringen, daher. Mir wurde dann hier in Island schon geraten das Fahrzeug erst in Dänemark anzumelden da die Dänen angeblich etwas liberaler sind in Bezug auf TÜV. Wenn man dann
    die dänische Zulassung hätte währe die Deutsche leichter da ja EU Vollmitglied.. Das waren mir dann doch alles etwas zuviel " kein Problem, vielleicht und hätte, währe, wenn`s".
    und ich hab das einfach bleiben lassen und diese in`s nicht EU Auslandfahrenvariante war es mir dann einfach auch nicht wert. Aber so mal rüber wenns geht, klar warum nicht. daumenhoch


    Martin

  • Ich selbst war schon mit meinem damaligem Econoline mit 35" Reifen und isländischer Zulassung in Deutschland, außerdem waren wir schon öfters mit isländischen Freunden mit umgebauten isländischen Fahrzeugen in Deutschland und Dänemark unterwegs.


    Ich / Wir hatten nie Probleme, keine einzige Polizeikontrolle erlebt, dafür aber immer sehr viele neugierige Blicke von Passanten und anderen Autofahrern.


    Ein in Island zugelassenes Fahrzeug kann problemlos in Deutschland gefahren werden. Die Papiere müssen auch nicht übersetzt werden geschweige denn muss man damit zum TÜV.
    Das Fahrzeug muss allerdings verkehrssicher sein, sprich es darf z.B. keine abgefahrenen Reifen haben und die Kennzeichen müssen frei lesbar sein.
    Bei über den Kotflügel rausstehenden Reifen darauf achten, dass diese halbwegs innerhalb der in Deutschland geltenden Norm sind (die Lauffläche des Reifens muss ab 15cm über der Radmitte komplett abgedeckt sein).
    Apropos Kennzeichen: Wir hatten bei einer Tour 2 Fahrzeuge mit persönlichen Kennzeichen dabei, da ist einmal eine Polizeistreife auf einen Baumarkt-Parkplatz vor den geparkten Fahrzeugen stehen geblieben und hat sich die Kennzeichen angeschaut. Nach einer Minute sind sie aber weiter gefahren.


    Zitat

    Sollte das Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesammtgewicht haben ist heute ein Führerschen Klasse 2 (alt ab 21 Jahren) oder der Neue bis 7,5 Tonnen (ab 19 Jahren privat und ab
    21 Jahren gewerblich) von nöten. Das gilt AUCH mit isländischen Kennzeichen.


    Hier muss ich leider korrigieren:
    Ein isländischer Führerschein hat auch in Island seine Gültigkeit, wenn man seinen Wohnsitz in Island hat.
    Ein "alter" deutscher 3er Führerschein ist auch weiterhin bis 7,5t Gesamtgewicht gültig.
    Wer nur den Führerschein Klasse B hat, darf nur bis 3,5 t GG fahren, mit C1 darf man bis 7,5 t fahren.


    Bei den isländischen Führerscheinen galt früher die Klasse B bis 5t GG, im Zuge der europäischen Harmonisierung sind es seit ein paar Jahren für Neuerwerber auch nur noch 3,5t GG.


    Zitat

    Sollte das Fahrzeug breiter als 2,50 Meter sein , ( inklusive Spiegel und,


    Die maximale Breite für KFZ in Deutschland ist 2,55m, für Kühlfahrzeuge 2,60m. Außenspiegel zählen anders als bei Breitenbeschränkungen für Straßen nicht zu den Außenabmessungen.

  • Supi, danke euch allen fuer die super Hilfe!


    Da der eh nicht mehr als 3.5t wiegt, sollte das kein Problem sein, hab aber sowieso 'nen deutschen Fuehrerschein Klasse B( und dieses B96? oderso) und n Haenger-Schein :P


    Anmelden wollte ich den eigentlich auch nicht, wollt nur zum Urlaub runter, sollte also keine Probleme geben :thumbup:


    islandwinke

  • Sooo, muss das Thema doch glatt nochmal hochholen.


    Und zwar: Ich wuerde mir gerne meine Fenster 'toenen' lassen von V.I.P allerdings alle, ausser Frontfenster (Windschutzscheibe?!). Hier ja legal, jedoch nicht in Deutschland.
    Darf ich dann trotzdem damit runter oder bekomm ich dann Probleme? :help:

  • EINTRAAAAAGEN und alles ist gut. Wenn`s im weißen Zettel ( ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ) drinsteht gibt es keinen Ärger.
    Ich glaube nicht das sich ein Grüner dazu durchringt ne amtliche Übersetzung zu verlangen, da müsste Er ja auch nen Bericht schreiben :wacko: . Ich weiß nicht ob es hier sowas wie ne ABE gibt, die währe doch sicher auch recht hilfreich, weil viel Papier ;)
    Ich glaub Du machst dir da zuviele Gedanken. Das IS Kennzeichen ist so selten in Deutschland daß das vermutlich das größere
    Interresse erwecken wird. :)



    Visit Germany :nummer1:

  • Liebe Silke
    Bei dem wilden kleinen Bergvolk am Nordrand der Alpen sind die Streifenhörnchen noch GRÜN. Allerdings richtig, die
    Umlackierung ist schon in vollem Gange. :nummer1: Na egal, ich seh sie eher selten ab jetzt. :D



    Martin

  • Wie ist das eigentlich mit Kindersitzen in Island? Bis zu welchem Alter oder Körpergrösse sind die obligatorisch? Im Web habe ich da keine klare Antwort gefunden.

  • Also solange mein Auto hier verkehrssicher ist und alles eingetragen ist und der Norm entspricht, dann bekomm ich selbst dann keine Probleme in Deutschland, wenn mein Auto nicht deren Verkehrsvorschriften enstpricht, solange es auf Island gemeldet bleibt? ?( :help:

  • Ist zwar für deutsche Verhältnisse verwunderlich , aber genau so ist das. Sicherlich wird es irgentwo noch einen
    " Verhältnissmässigkeitsduldungsaugezudrückgummiparagraphen " geben aber so schlimm wird dein Auto ja nicht von der Normalität
    abweichen ?( , du musst ja auch in RKV um die Ecken kommen oder bis zu Fähre fahren ohne dass du einen Tanklaster als Begleifahrzeug brauchst. :D .

  • Wie ist das eigentlich mit Kindersitzen in Island? Bis zu welchem Alter oder Körpergrösse sind die obligatorisch? Im Web habe ich da keine klare Antwort gefunden.

    Hi


    bis einschliesslich 7 Jahre benoetigst Du in Island einen geeigneten Kindersitz, d.h. wenn Dein Kind fast 7 Jahre alt ist und "normal"
    ist reicht in dem Falle eine harte Sitzunterlage (ohne Lehne). Ist es hingegen klein oder mager usw. brauchst Du einen echten
    Kindersitz. Du erkennst welcher Sitz fuer welches Kind geeignet ist an der Beschreibung am Kindersitz selbst. Das ist wie gesagt nicht nur vom Alter abhaengig.


    Zwei Hinweise:


    + Beachte dass viele Fluglinien Kindersitze (und Sitzunterlagen) kostenlos zusaetzlich mitnehmen. Du brauchst also nicht unbedingt
    die teuren Kindersitze von Mietwagenfirmen zu leihen
    + Islaender selbst neigen dazu ihre Kinder teilweise extrem gut zu sichern, d.h. modernste Kindersitze gegen die Fahrtrichtung und
    benutzen oft auch Kindersitze wenn das Kind aelter als 7 Jahre ist. Wenn Du eine minimale Variante zu Sicherung Deiner Kinder
    waehlst rechne eventuell mit "wohlwollenden" Kommentaren fremder Leute. Das ist nicht boese gemeint, die Islaender lieben halt Kinder sehr.
    + Beachte die vielfaeltigen Airbags auf Plaetzen mit Kindersitz in den modernen Autos zu deaktivieren! Das sind die wahren Killer
    im Falle eines Falles.


    viel Spass
    Leon

  • echne eventuell mit "wohlwollenden" Kommentaren fremder Leute. Das ist nicht boese gemeint, die Islaender lieben halt Kinder sehr.

    kann ich bestaetigen, auch die polizei stoppt gerne mal leut mit kindersitzen und kuckt, ob da alles seine richtigkeit hat zb ob bei vorne montierter babyschale der airbag aus ist, etc...

  • "Also solange mein Auto hier verkehrssicher ist und alles eingetragen ist und der Norm entspricht, dann bekomm ich selbst dann keine Probleme in Deutschland, wenn mein Auto nicht deren Verkehrsvorschriften enstpricht, solange es auf Island gemeldet bleibt?"


    Habe mal wieder Probleme beim Zitieren, egal ob Firefox oder Safari, egal ob Windows oder OS X und ob Direktauswahl oder Absatz, aber egal.


    Um das Thema von LáraOladóttir nochmal aufzugreifen. Hier sind die entsprechenden Paragraphen zu finden:
    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#20


    Für Deinen Fall gilt wohl speziell Abschnitt 4 - Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr, §20 - §22 und wenn es sein muss (nicht den Verkehrsvorschriften entsprechend, stark gefährdend o.ä.), kann das Fahrzeug auch umghehend stillgelegt werden. Kritisch wird es wohl, wenn zulässige Abmaße überschritten werden, die Reifen zu weit herausragen oder abgefahren sind.


    Wenn man übrigens als Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährt und den Hauptwohnsitz in Deutschland hat bzw. mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringt, muss das Fahrzeug umgehend in Deutschland angemeldet werden oder es muss für eine Übergangszeit zumindest die KFZ-Steuer monatsweise entrichtet werden.

  • Wenn man übrigens als Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährt und den Hauptwohnsitz in Deutschland hat bzw. mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringt, muss das Fahrzeug umgehend in Deutschland angemeldet werden oder es muss für eine Übergangszeit zumindest die KFZ-Steuer monatsweise entrichtet werden.

    Ich bin doch garnicht deutsch ;(
    Und ich verbring auch meine Zeit nicht allzu gern dort, aber meine Oma wuerd mich gerne mal wieder zu Gesicht bekommen :party: