Strassenverkehrsordnung

  • Hi!


    Interessantes Thema.... Aber mach Dir mal keinen Kopf. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, wird's da keine Probleme geben.


    Als Gegenbeispiel möchte ich mal folgendes anbringen. In der Gegend um Frankfurt/Main existieren einige Kasernen der US Streitkräfte. Die dort stationierten GI's bringen sehr oft auch ihre privaten Fahrzeuge aus den Staaten mit 'rüber. Die Dinger sind teilweise so heftig modifiziert, das eine Zulassung nach deutschem Recht schlichtweg unmöglich wäre - und trotzdem fahren die hier ohne Probleme 'rum.


    Der Einwurf mit der Fußgängerzone hat mich übrigens an einen Schnappschuss erinnert, den ich letztes Jahr in Akureyri machen konnte. Könnte genau so gut in Deutschland aufgenommen sein:



    Gruß, Sebastian.

  • (4) Ist die Zulassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst und entspricht sie nicht der Richtlinie 1999/37/EG oder dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, muss sie mit einer von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat bestätigten Übersetzung oder mit einer Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmte Stelle verbunden sein.



    D.h ich MUSS das uebersetzen lassen vorher? :help:
    Wer uebersetzt mir das'n hier? Ich kenn doch keine international anerkannten Autoclubs ;(
    Kann Aðalskoðun (Tuev) mir das uebersetzen? Oder muss ich dann zu 'nem anerkannten Uebersetzer oder wie?
    Koennte mir n' deutschprachiger Anwalt das uebersetzen, wenn er hier arbeitet/lebt?


    ?(