D-Schild / Kaffee

  • Hallo,


    noch 2 Fragen vor meiner Abreise: Ist das zusätzliche D-Schild am Fahrzeug Pflicht oder genügt das D im Kennzeichen?


    Lohnt es sich Kaffee aus D mitzunehmen. Wenn ja, zählt er zu den erlaubten 3 kg Lebensmitteln pro Person oder zählt er zu den Getränken, die ja offenbar (außer Alkohol) keiner Beschränkung unterliegen?


    Danke im Voraus. LG Alwin

  • Vielen Dank, Ihr habt mir bestens geholfen. Das zusätzliche D-Schild kann ich mir also ersparen, und wir werden u.a. auch den isländischen Kaffee genießen. bisbald Alwin

  • Meine Mutter reist nirgendwo hin ohne ihren bevorzugten Kaffee, da muss ins Hotelzimmer notfalls der eigene Wasserkocher und die eigenen Kaffeekanne samt Aufsatz und Papierfilter mit, normalerweise auch ihre gewohnte Kaffeemilch

  • Ja, aber das ist eben kein D....pr... !
    Für mich gehört es ja nun wirklich dazu, in meinem Reiseland die dortigen Lebensmittel zumindest zu probieren, wenn es nicht ganz besonders eklig oder unethisch ist. Ich kann mich z.B. nicht für Gammelhai erwärmen udn würde kein Walfleisch essen (oder Produkte aus Wal kaufen / probieren).
    Aber nachdem ich mangels Kroatischkenntnisse mal eben dort einen ganz merkwürdigen Kaffee erwischt hab, der auch sofort in die Tonne gewandert ist, kann ich mein Mam durchaus verstehen :).
    Und nicht überall gibts Filterkaffee, wobei sich auf Island wohl glückseligerweise noch kein Instantkaffee durchgesetzt hat.

  • Selbstverständlich werden wir die isländischen Speisen und Getränke nicht nur probieren, sondern auch genießen. Prost-Bier--Smiley essen1 Was ich übrigens im Internet entdeckt habe und von Allgemeininteresse sein könnte, dass bei der Einreise Getränke leider zu den erlaubten 3 kg Lebensmittel pro Person zählen. Siehe http://de.visiticeland.com/ReiseInfo/praktische-hinweise.


    Danke für die Antworten auf meine Fragen. Bis zu unserer Rückkehr aus Island mit sicherlich vielen tollen Eindrücken im Gepäck


    Alwin

  • Ich glaube dein Link ist nicht so auf der Höhe ;)


    Beim Zoll Duty free


    steht von Getränken nichts (vielleicht haben die Candy falsch übersetzt?) Außerdem sind die Mengen an Bier falsch.

  • Ich glaube dein Link ist nicht so auf der Höhe

    Richtig! Ich wollte bei meinem Link auch nur unter der Rubrik Zollbestimmungen auf diesen Satz hinweisen: "Die Menge der Lebensmittel darf 3 kg/Person (die Getränke zählen ebenfalls in die 3 kg)...". Aber da die Website in einigen Punkten überholt ist (siehe Biermenge, Fleischerzeugnisse), ist möglicherweise auch diese Angabe nicht mehr aktuell. Mir ging es nur um den Kaffee. Aber da ich auf keinen Fall Eulen nach Athen tragen werde, ist dieses Thema abgehakt. Allerdings wäre es schon interessant zu wissen, was tatsächlich Fakt ist.