Fährversicherung

  • Hallo zusammen und ganz besonders an die Fährreisenden,


    in gut 2 Wochen geht's nun endlich los. Das WOMO stehet in den Startlöchern.

    Jetzt kam im Bekanntenkreis plötzlich das Thema Fährversicherung auf.

    Was ist mit deinem Auto wenn es bei starkem Seegang im Laderaum rumkullert oder anderweiteig auf der Fähre beschädigt wird?

    Fakt ist laut meiner Versicherung, dass nur Kaskoschäden beim Be- und Entladen abgedeckt sind. Auf "hoher" See sieht das etwas anders aus.

    Die Haftung durch die Reederei ist unzureichend und eine "Ladungssicherung" findet ja wohl aus zeitökonomischer Sicht eher nicht statt.

    Wer von Euch schließt so eine Havarieversicherung extra ab? Bin ich da zu pessimistisch?


    LG

    Micha

  • Zitat

    Die Haftung durch die Reederei ist unzureichend und eine
    "Ladungssicherung" findet ja wohl aus zeitökonomischer Sicht eher nicht
    statt.

    Nach internationalem Seerecht besteht da keine Haftung und das Thema Ladungssicherung ist der Grund warum wir keine Buchungen mehr bei der Smyril-Line durchführen dürfen.

  • Keine Panik!


    Smyril Line ist da sehr pragmatisch:

    An Bord der Noröna stehen die Fahrzeuge so dicht, daß sie nicht umfallen können.

    Und weil die Türen nicht mehr geöffnet werden können, kann aus dem Innenraum nichts gestohlen werden.


    Für mich persönlich ist das kein elementares Risiko.

    Ich habe meine Fahrzeuge schon oft verschifft und es ist nie etwas passiert.


    Falls das Schiff untergeht, hat man andere Sorgen.


    Es grüßt der Pistenfuchs

  • Ich kann die Sorge sehr gut verstehen. Was passiert wenn die Autos bei starkem Seegang aufeinandergeschoben werden, dann sind sie auf jedenfall kaputt. Und dann kommt man in Island an und hat wenn man großes Pech hat ein Auto oder Womo das nicht mehr fährt aber man hat noch einige Wochen Urlaub (ohen Auto weil es kaputt ist) vor sich. Hilft da der ADAC? Oder gibt es da eine Versicherung?

    Wenn jemand was weiß das würde mich auch interressieren.:?::?::?:

  • Es gibt Fährversicherungen welche zum einen Schäden wie auch den Totalverlust des Fahrzeugs absichern. Und man muss bedenken dass man gemäß Schiffsrecht im Falle einer Havarie auch anteilig an den Bergungskosten beteiligt werden kann.


    Haftbar gemäss dem Athener Abkommen PAL ist die Reederei nur dann, wenn das Schadensereigniss durch schuldhaftes Handeln oder Versäumnis der Besatzung oder der Reederei verursacht wurde.


    Die maximalen Haftungssummen sind allerdings recht gering.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Von meiner Versicherung habe ich heute noch folgende Nachricht erhalten:


    Die Vollkasko ersetzt Schäden durch den Transport auf einer Fähre.
    Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer
    Fähre dadurch entstehen, dass

    - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht

    - das Fahrzeug auf Grund Wetterlage oder Seegang über Bord gespült wird

    - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das
    Fahrzeug zu opfern, um Fähre, Passagiere oder Ladung zu retten.


    Das klingt erstmal beruhigend bis man mal genauer hinsieht...ÜBER BORD GESPÜLT!!!

    Hallo :party:. Das war das mit den anderen Sorgen!!!

    Mit keinem Wort werden Beschädigungen durch mangelhafte Ladungssicherung erwähnt. Klar, das wäre ja auch im Verantwortungsbereich der Reederei. Also schubse ich den Bock einfach über Bord :patsch:.


    Dieses Restrisiko bleibt also!

    Dann hoffen wir mal auf ruhiges Wetter.


    LG

    Micha

  • Dieses Restrisiko bleibt also!

    Ich habe auf der Fähre im übrigen immer Angst, das ich mir beim Popeln in der Nase den Finger breche. ;(
    Bisher wollte das keine Versicherung versichern. =O

    Ein Restrisiko bleibt also immer! <X