Neue Regeln für Drohnen in Island ab 15.12.2017

  • Ab dem 15.12.2017 gelten nachfolgende geänderte Regeln für die Nutzung von Drohnen (Mikrokoptern) in Island:

    • Drohnen müssen mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet sein.
    • Innerhalb von Ortschaften darf das maximale Abfluggewicht 3kg nicht überschreiten, außerhalb von Ortschaften 25kg.
    • Ab 20kg Gewicht ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht
    • Das Fliegen über Menschenansammlungen ist verboten.
    • Die maximale Flughöhe über Grund beträgt 120m.
    • Die Bestimmungen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts müssen eingehalten werden.
    • Im Umkreis von 2km um die Verkehrsflughäfen Keflavík, Akureyri (betrifft die gesamte Innenstadt!), Reykjavík (betrifft große Teile der Innenstadt!) und Egilsstaðir sowie 1,5 km um sonstige Flugplätze mit Linienflugverkehr darf nicht geflogen werden.Für den Flughafen Keflavík können Sie die Flugverbotszone auf dieser Karte ersehen.
    • Von freistehenden Gebäuden muss 150m Mindestabstand gehalten werden.
    • Von Siedlungen und Häusern in Ortschaften muss 50 m Abstand gehalten werden und von Häusern außerhalb von Ortschaften 150m, weniger nur mit Genehmigung der Bewohner oder Besitzer.
    • Flugverbote in ausgewiesenen und markierten Gebieten (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Vogelbrutgebiete und durch Schilder markierte Gebiete) sind zu beachten. (Beispiele sind Gullfoss, Skógafoss, Jokulsárlón und alle Vogelfelsen)
    • Die Drone darf nur innerhalb der Sichtweite geflogen werden.
    • Der Betreiber ist für jegliche verursachte Schäden haftbar.
    • Von allen bemannten Flugobjekten und Fahrzeugen ist Abstand zu halten.
    • Über Einsatzorten von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten darf nicht geflogen werden
    • Wer Flüge unternimmt die nicht der Freizeitgestaltung dienen, z.B. um
      Luftaufnahmen zur Veröffentlichung mit gewerblicher Nutzung zu erstellen (dazu gehören auch Videoplattformen die Werbeeinblendungen haben), muss sich bei der Samgöngustofa melden mit Angaben zur Person, dem Fluggerät, dem Zweck der Flüge und falls innerhalb von Ortschaften geflogen wird muss dieses gesondert angegeben werden.

      Ferner muss ein Logbuch geführt werden mit nachfolgenden Angaben:
    • Datum und Ort
    • Hersteller und Typ der Drone
    • Name des Piloten
    • Start- und Landezeit
    • Flugdauer
    • Beschreibung des Flugprojekts.
  • Danke für die Infos - sicher für viele interessant.


    Eigentlich aber auch bedenklich wie viele Regeln man einführen muss, nur weil sich wahrscheinlich einige Idioten grob fahrlässig verhalten jeweils...

  • Da fehlen teilweise die Regeln fuer Privatsphaere und Personenschutz. Und dann gibt es natuerlich die "common sense" Regel dass man nicht in der naehe von Tieren fliegen sollte, habe leider schon Pferde einen Zaun durchbrechen sehen weil die von einer Drohne verscheucht wurden.