Westfjorde im September/Oktober: Fahrzeug, Unterkunft, Camping

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne Ende September, Anfang Oktober die Region der Westfjorde bereisen.

    Folgende Fragen konnte ich bisher nicht sicher klären und ich hoffe ihr könnt helfen:

    • Haben zu dieser Zeit noch Campingplätze offen?
    • Wo miete ich einen Camper (kein Zelt/Dachzelt), der unbefestigte Strassen fahren darf?
      • dabei sind Preis und Rundum-Versicherung wichtig.
    • Grundsätzlich bin ich wetterunempfindlich, war zuletzt im Dezember und Januar in Island, aber hat jemand Erfahrungen, wie das Wetter im September/Oktober in den Westfjorden ist und kann ein paar Details geben?


    Danke im vorraus.

  • Danke für die Antwort.

    Sieht schlecht aus mit campen...

    Dann etwas umgeplant:

    wo einen Mietwagen buchen, der ungeteerte Straßen darf und gut versichert ist?

    Könnt ihr Hotels in den westfjorden empfehlen? Mag es modern und gut ausgestattet.


    Danke!


    P.s. Mein Name ist eher unspektakulär:

    Fcm: Fußballverein

    Wr: die Abkürzung meiner Heimatstadt

    :)

  • Hallo, auch wenn die Campingplätze geschlossen sind kannst du in der Regel darauf stehen. Das kleine Problem ist nur das Abwasser vom Camping Fahrzeug. Hotels sind halt sehr sehr teuer. Viel Spaß noch bei der weiteren Planung.

  • kann Island85-1 nur zustimmen. ich war febr/märz auf Island. entsorgen kann man entweder auf nachfrage oder an einigen Olis-tankstellen, s. deren website. gewisse kapazitäten im eigenen mobil sind allerdings ganz hilfreich, weil man nicht immer gleich was findet.

  • Grundsätzlich darf man mit allen Wohnmobilen und Campern Schotterstraßen befahren.
    Lediglich das Hochland und Bergpässe die als F-Straße gekennzeichnet sind, dürfen nur mit 4x4 Fahrzeugen befahren werden. Allerdings werden sowohl das Hochland wie auch die Bergpässe mit F-Straßen üblicherweise ab spätestens Ende Septmember geschlossen. Letztes Jahr waren diese ungewöhnlich lang bis weit in den Oktober befahrbar, dass war aber ein Sonderfall.