Góðan daginn ihr Lieben,
ja ich bin es wieder mit einer neuen Frage.
Wie verhält es sich eigentlich mit Zeugnissen vom vorherigen Arbeitgeber aus Deutschland auf Island ? Ich habe gelesen, dass diese genau wie in Deutschland gerne bei den Bewerbungsunterlagen gesehen werden. Reicht es sagen wir zum Bleistift ... wenn ich ein Zeugnis, was von einem Übersetzer der nicht vereidigt wurde verfasst wurde vorlege... oder muss es zwingend von einem vereidigten Übersetzer
stammen um auf Island von den meisten Betrieben anerkannt zu werden ?
Und muss ich auch abgesehen vom selbstverständlichen Anschreiben und Lebenslauf/Werdegang noch andere Sachen übersetzen ( z.B. Gesellenbrief ) ?
MfG
Gestur94