Arbeitsgeberzeugnis aus Deutschland von einem vereidigten oder lieber unvereidigten Übersetzer ( Isländisch ) ?

  • Góðan daginn ihr Lieben,


    ja ich bin es wieder mit einer neuen Frage.


    Wie verhält es sich eigentlich mit Zeugnissen vom vorherigen Arbeitgeber aus Deutschland auf Island ? Ich habe gelesen, dass diese genau wie in Deutschland gerne bei den Bewerbungsunterlagen gesehen werden. Reicht es sagen wir zum Bleistift ... wenn ich ein Zeugnis, was von einem Übersetzer der nicht vereidigt wurde verfasst wurde vorlege... oder muss es zwingend von einem vereidigten Übersetzer

    stammen um auf Island von den meisten Betrieben anerkannt zu werden ?


    Und muss ich auch abgesehen vom selbstverständlichen Anschreiben und Lebenslauf/Werdegang noch andere Sachen übersetzen ( z.B. Gesellenbrief ) ?


    MfG


    Gestur94

  • Ich hab noch nie erlebt, dass das wirklich jemand sehen wollte ^^
    Ist ausserdem von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, aber soweit bist du ja nocht nicht.

  • Ich würde Arbeitszeugnisse schon mitschicken, vielleicht das letzte/neuste übersetzen lassen, aber beglaubigt muss das bestimmt nicht sein. Es können ja auch viele Deutsch oder zumindest den Google Translator bedienen.

    Letztens habe ich aber mal ein Zeugnis auf Arabisch gesehen, dann wirds dann schwieriger...:D


    Für eine Hochschulbewerbung könnt ich mir vorstellen, dass die (beglaubigte) Übersetzung der Schulzeugnisse haben wollen, aber das würde dann auf der Uniwebseite stehen.