Pick up mit Wohnkabine mieten

  • Das Vermieten von Fahrzeugen die im Ausland zugelassen sind ist illegal, wenn

    1. für diese keine Einfuhrzoll bezahlt wurde,

    2. das Fahrzeug nicht als Mietwagen zugelassen und

    3. die Vermietung nicht über eine in Island zugelassene Vermietagentur erfolgt.


    Wer dagegen verstößt riskiert die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

  • Dann hätten wir ja niemals mit dem in DE gemieteten Defender nach Island fahren dürfen.

    Ich dachte das gilt nur für Reiseveranstalter/Reisegruppen.


    Außerdem vermietet die Familie ja nicht offiziell als Autovermieter.

    Wir hatten 2017 überlegt, auch so ein carsharing zu machen. Dann hatte sich der Kollege aber für ein anderes Reiseland entschieden. Und vom Zeitpunkt her hätte es auch nicht ganz geklappt. Die Idee ist ist jedenfalls noch nicht vom Tisch. Wenn es sich ergibt würden wir es machen.

  • Das ganze ist doch wie immer nur eine Definitionsfrage.

    Das Fahrzeug wird nicht (offiziell) vermietet sondern verliehen. Damit fallen die rechtliche Hürden zur Seite. Leihgebühren fallen offiziell keine an aber es gibt eine mündliche Vereinbarung einer Aufwandsentschädigung. Ggf. kann es so geregelt werden, dass der "Mieter" die Kosten für die Hin- und Rück- Überfahrt nach Island trägt. Evtl. kann es auch "Probefahrt" gewertet werden. Dann kann für die Erprobung natürlich eine Gebühr anfallen.

    -- Klar die gewerblichen lokalen Autovermietungen können das nicht dulden, aber es geht ja nicht um eine professionelle Vermietung --

    P.

  • Carlotta : Ein Fahrzeug in Deutschland mieten und mit diesem dann nach Island und wieder zurück fahren ist legal. Illegal ist es ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Island zu vermieten oder zu mieten.

    Fahrzeuge dürfen nur im Familienkreis unentgeltlich verliehen werden.

    Alles andere ist illegal und wird hart bestraft. Und die isländischen Behörden lesen inzwischen fleißig in Island Foren und Facebookgruppen mit.

  • Hi,


    ich würde mein eigenes WoMo nie und gar überhaupt nicht an irgend jemanden vermieten/verleihen nur um mir die Rückführung zu ersparen. Dafürist es mir zu wichtig und zu geliebt.

    Wie wollt ihr es denn regeln, wenn der Mieter/Ausleiher euer WoMo zerlegt?

    Ich denke, da wird die Versicherung nicht mitmachen.

    LG

    Claudia

  • Und in Island ist es ja gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass das Fahrzeug nicht mehr heile nach Hause kommt (Sturm und so).

    Ausserdem find ichs daneben, wenn so Leute wie Pham irgendwelche Wortverdrehungen kreiren um irgenein Schlupfloch zu finden.


    Ihr könnt das WoMo ja verschiffen lassen, dann könnt ihr auch mit dem Flieger zurück.

  • okey danke für eure antworten. wir dachten, es wäre eine gute idee die teure und vorallem lange fähreüberfahrt mit einer anderen familie zu teilen... und zudem könnte man drei weitere tage die schöne insel geniessen welche für die rückreise mit der fähre „verloren“ gehen.

  • uiuiui...da sehen wieder gewerbliche lokale Autovermieter ihre Felle davon schwimmen...;););)


    Warum sollen sich Reisende nicht zusammen tun und sich die Kosten für ein Fahrzeug teilen, wenn alle Eventualitäten im Vorfeld abgeklärt sind (Versicherung, Schäden, Unfälle uuu)? Wüsste nicht, was daran illegal sein soll aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Nicht jeder hat Lust diese exorbitant überzogenen Preise (10.000 Euro für einen Monat!!! für ein Pickup-Wohnmobil in Island...OHNE Treibstoffe) zu bezahlen. Solange alles geschäftliche in Deutschland/Schweiz geregelt wird kann (und wird) es doch den mitlesenden Behörden sch...egal sein wo das Fahrzeug übergeben wird. Vermietungsort ist der Wohnsitz des Fahrzeughalters. Wer den Behörden auf Island etwas anderes erzählt ist selber Schuld.

    Da würde ich gerne ein oder zwei Tage opfern und das Fahrzeug sonstwo übergeben, wenn ich mir solche Unsummen sparen könnte.


    Da hat Pham einfach recht...es ist eine Definitionsfrage...peace

  • Ganz einfach: Die temporäre Einfuhr von Fahrzeugen ist nur dann von Einfuhrabgaben befreit, wenn das Fahrzeug nur vom Besitzer, Familienmitgliedern oder ihn begleitende Personen genutzt wird. Jegliche Nutzung gemieteter im Ausland zugelassener Fahrzeuge ist verboten, wenn die Fahrzeugübergabe nicht außerhalb von Island erfolgt. Fahrzeuge die vermietet werden, müssen als Mietfahrzeug zugelassen und versichert sein und ein im Ausland gemietetes Fahrzeug darf maximal für 42 aufeinanderfolgende Tage und maximal insgesamt 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Island eingeführt werden.

    Auch wenn der Mietvertrag im Ausland abgeschlossen wird, dass Fahrzeug aber in Island übernommen wird, ist dieses illegal.


    Und zum Punkt Versicherung: Wenn das Fahrzeug nicht als Mietwagen zugelassen und versichert ist, besteht kein Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls. Das kann für den Vermieter wie auch den Mieter eine sehr teure Angelegenheit werden. Die Versicherungen in der Schweiz und in Deutschland verstehen da keinen Spaß.

  • Danke Sven...


    Belehrung in soweit akzeptiert, als es sich um eine gewerbliche Vermietung in Deutschland handelt. Das steht ja auch so in dem isländischen Zollkodex.

    Da hat sich "Familie Schmid" quasi selbst ein Ei auf die Schiene genagelt. Carsharing und Vermietung auf diese Art oder mit dieser unglücklichen Formulierung sind tabu.


    ABER:


    Ich denke, dass das genau so ist wie es auch Pham beschrieben hat... Eine Definitionsfrage...

    Mein Fahrzeug darf 12 Monate in Island bleiben (siehe Zollkodex). Die "andere Begleitperson" ist im Zollkodex nicht näher definiert. Das kann ein Freund oder ein sonstiger Bekannter sein...und der muss meiner Meinung nach auch nicht gleichzeitig mit mir im Land sein (oder liege ich da falsch?). Wichtig ist nach meinem Dafürhalten nur, dass diese andere Person vom Fahrzeughalter mittels Vollmacht autorisiert ist mein Fahrzeug zu lenken...und zwar unentgeldlich...

    Diese andere Person melde ich auch pflichtgemäß bei meiner Versicherung an, denn wir wollen ja hier kein Risiko eingehen.


    Ob ich das alles in dieser Form mit jemandem gemeinsam machen würde, den ich im Forum dazu animiere/suche steht auf einem anderen Blatt. Im Freundeskreis ist das aber definitiv eine Alternative...innerhalb der Familie sowieso.

  • Innerhalb der Familie verleihen ist überhaupt kein Problem, der Absatz bezüglich anderer Personen wurde hier aktuell etwas enger gefasst. Im Gesetz steht jetzt "Mitreisende". Bis jetzt war dass kostenlose Verleihen im Bekanntenkreis kein Problem.


    Aufgrund zahlreicher Fälle von illegaler Vermietung ausländischer Fahrzeuge wurde das Gesetz kürzlich verschärft und der Zoll hat eine Taskforce eingerichtet, die sich mit diesem Problem und dem Problem illegaler Reisebusse ausländischer Unternehmen befasst.

  • Nicht jeder hat Lust diese exorbitant überzogenen Preise (10.000 Euro für einen Monat!!! für ein Pickup-Wohnmobil in Island...OHNE Treibstoffe) zu bezahlen.

    Tja, dann geh woanders hin?!?! Jedes Land hat seine Regeln und da kann nicht jeder einfach so daherkommen und sich beschweren, dass das aber teuer und unfair ist!:patsch:


    In der Schweiz muss man auch eine Autobahnvignette fürs ganze Jahr kaufen, auch wenn man nur an einem Tag schnell durchrast. Wem das nicht passt muss halt über Österreich fahren.

  • Naja die Autobahnvignette in der Schweiz kostet CHF 40.00 - das ist schon nicht das Gleiche wie die Wohnwagenmiete.


    Aber eigentlich ist der Fall klar - entweder man hält sich an die Gesetze und Regeln oder nicht. Wer das dann nicht macht, muss sich einfach bewusst sein, dass dies auch unschöne Konsequenzen haben kann (z.B. Versicherungsschutz). Mit guten Kollegen oder so würde ich das vielleicht auch sharen (nein - ich habe kein solches Fahrzeug...), mit Fremden auf keinen Fall.

  • Naja die Autobahnvignette in der Schweiz kostet CHF 40.00 - das ist schon nicht das Gleiche wie die Wohnwagenmiete.

    Ja schon, aber in der heutigen Geiz-ist-geil-Gesellschaft ist selbst das manchen zu viel (vor allem denen, die im neusten BMW oder Porsche rumkarren).

    Es geht auch einfach ums Prinzip, ein "teureres" Beispiel ist mir grad nicht eingefallen ;)

  • Für zukünftige Leser eine Zusammenfassung der rechtlichen Situation:

    • Mieten eines in Island zugelassenen Fahrzeugs mit Übernahme in Island: Erlaubt
    • Mieten eines Fahrzeugs im Ausland und damit nach Island reisen: Erlaubt
      Das Fahrzeug darf maximal 42 Tage am Stück in Island bleiben mit höchstens insgesamt 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten.
    • Mieten eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, z.B. bei einer Firma in Deutschland, und Übernahme des Fahrzeugs in Island: Verboten*
    • Mieten eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, z.B. bei einer Firma in Deutschland, mit Übernahme außerhalb von Island und Rückgabe in Island: Verboten
    • Vermieten des eigenen im Ausland (z.B. in Deutschland) zugelassenen Fahrzeugs mit Übergabe in Island: Verboten
    • Kostenloses Verleihen innerhalb des Familienkreises des eigenen im Ausland (z.B. in Deutschland) zugelassenen Fahrzeugs mit Übergabe in Island: Erlaubt

    * Achtung: Es gibt immer noch Firmen, die versuchen ihre im Ausland zugelassenen Fahrzeuge in Island zu vermieten. Die isländischen Behörden gehen inzwischen verstärkt dagegen vor und Sie laufen Gefahr, dass das Fahrzeug während Ihrer Reise von den Behörden beschlagnahmt wird.