Das ist sicher ne klasse Lösung.
Blöde Frage meinerseit`s. Sind da auch solche , wie schreiben die Versicherungen; EREIGNISSE ? mitversichert, weil ja eigentlich Naturgewalt??????
Also damit hier niemand was falsch versteht. Ich bin kein Versicherungslobbyist der ELVIA, ich habe nur gute Erfahrung gemacht. Wer will kann sich das Kleingedruckte mal durchlesen:
§ 5 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
1. Nicht versichert sind
a) Schäden durch Streik, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Gebieten,
für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
bestand; befindet sich eine versicherte Person zum Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet
der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung;der Versicherungsschutz dauert trotz der Reisewarnung
fort, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten
hat;
b) Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn der Ereignisse
ereignet; der Versicherungsschutz dauert jedoch fort, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche
die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Versicherungsschutz besteht jedoch in jedem Fall dann nicht, wenn sich die versicherte Person in einem Staat aufhält, auf dessen Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch vorhersehbar war. Schäden durch die aktive Teilnahme an Krieg, an Bürgerkrieg oder an kriegsähnlichen Ereignissen sind nicht versichert.
c) Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt;
d) Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart;
e) mittelbar oder unmittelbar verursachte Schäden durch die Nutzung von ABC-Waffen oder ABC-Materialien.
Erik