1. Airlines kommen nicht für alle Wiederbeschaffungen aus, nur für das was man nachweislich wirklich in der Fehlzeit brauchte. Aber da zählt natürlich der fehlende Schlafsack dazu und alles was nachweislich wirklich im fehlenden Gepäck ist/war. Ist das Gepäck futsch musst Du darüber später eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
WICHTIG: Wenn Ihr keine gesonderte Reisegepächversicherung habt, könnt Ihr nicht mit Erstattungen in Höhe über 1200 € rechnen. Das ist die Haftungsgrenze.
Viele Airlines oder Flughäfen geben Notfallpakete mit typischen Artikeln des täglichen Bedarfs aus.
Fehlendes Gepäck taucht typisch innerhalb von 48 Stunden wieder auf. Typisch erstatten Airlines bzw. Flughafenbehörden für diese Zeitspanne Ersatzwerte bis zu 200€. Manchmal zucken die aber auch schon bei 120€.
Das Fehlen des Gepäcks muss eigentlich sofort nach der Landung an einem dafür vorgesehen Schalter am Flughafen angemeldet werden. Hole das sofort nach, damit Du Belege in der Hand hast. Eventuell bekommst Du dort sogar Bargeld für Ersatzbeschaffungen ... aber das ist die Ausnahme ...
2. Ihr habt Anspruch auf Nachlieferung. Bei einer Rundreise müsst Ihr nicht einen festen Ort angeben, sondern der darf später per Telefon vereinbart werden, wenn der Lieferzeitpunkt abschätzbar ist. es kann aber sein, dass sich der Lieferzeitpunkt dadurch verzögert.
3. Das mit der Telefonnummer +49 ... (ohne führende Null) stimmt.
4. Wenn Ihr die Reise inkl. Flug als Gesamtpaket gebucht habt (Pauschalreise), habt Ihr Anspruch auf eine "Wertminderung" zu Lasten des Reiseveranstalters. Dazu findest Du später zuhause reichlich Infos im Internet.