eine etwas sehr eigenwillige interpretation von dagmar zum thema angeln, stimmt nehmlich nicht alles was da steht
Mit einer Angelkarte ist es auch möglich, Vögel ausserhalb von Privatland zu fangen.
nein ist es nicht, das sind nehmlich extra lizenzen, mit einer angelkarte fängt man fisch und nichts anderes
Erlaubnis, besondere Fischarten zu angeln, ist jahreszeitlich gebunden.
gilt nur für lachs, saiblinge und forellen (ausgenommen sind privatgewässer)
Die Erteilung einer Angelerlaubnis, sowie Nutzungsrechte liegen in den Händen desjenigen, der die Angelrechte an einem Gewässer besitzt, in der Regel sind das Landbesitzer, Angelvereine oder Zuchtvereine. Das gilt für Flüsse, Seen und Meeresstrände.
zum meeresfischen braucht man keine lizenz solange man sich von lachs flüssen weg hält und es gibt auch keine schonzeiten außerdem sind strände in allgemein hand und nicht privatbesitz, die zugangswege das ist wieder was anderes