Hallo liebe Foren-Gemeinde. Ich habe einen etwas spezielleren Plan (unten mehr ;)) den ich gern umsetzen möchte und mich mit ein paar Fragen dazu an euch wenden möchte. Es soll auch nicht der X. Beitrag zum Thema Kennitala&Co. werden, aber auch nach viel Recherche habe ich da noch einige Fragezeichen. Ich glaube, diejenigen von euch die selbst auf Island leben können mir da aus erster Hand weiterhelfen.
Ich möchte gern in Island eine Pilotenausbildung machen. In Deutschland bin ich schon regelmäßig in der Luft unterwegs und möchte nun die wundervolle isländische Natur auch im Rahmen der Ausbildung aus der Luft erkunden. Die Flugschule sitzt am Flughafen Keflavik und scheint dort (Àsbru) die ex Airbase für sich entdeckt zu haben. Es wurde ein ganzer Campus für viele Ausbildungsberufe geschaffen. Die Ausbildung dauert etwa 18 Monate, was behördlicherseits einige Stolperfallen auftut.
Im Februar war ich bereits vor Ort und habe mir alles angesehen und mit den Leuten gesprochen. Allerdings kann man dort nur bedingt bei den Behördengängen helfen. Weiterhin war ich im Kontakt mit dem deutschen Auswärtigen Amt auf Island, welche mir sehr ausführlich Vorgänge erläutert haben. Das war soweit ganz informativ, allerdings an manchen Stellen scheinbar bürokratisch übertrieben.
Die Situation grob erklärt wird so sein: Ich behalte meinen deutschen Wohnsitz, wo auch weiterhin meine Freundin wohnen bleibt. Dadurch komme ich auch problemlos an meine Post. Einkommen werde ich in der Zeit natürlich keins haben und auch nicht ALG1 beziehen (bin ja auch gar nicht verfügbar in D). Ich lebe dann 18 Monate in Island, überschreite also auch die deutsche Regel des Aufenthaltsortes mit den 180 Tagen. Sollte aber nicht weiter interessant sein, da ich ja in D einen regulären Wohnsitz habe.
Ich würde nachfolgend gern ein paar Fragen listen und hoffe, dass Ihr mir dazu ein paar Antworten oder Tipps geben könnt.
1) Die Kennitala: Brauche ich sie zwingend? Ich denke ja, für meine Ausbildung...
2) Was zieht die Beantragung einer Kennitala nach sich? Ich weiß das es eine Art Sozialversicherungsnummer ist, jedoch wurde mir vom auswärtigen Amt in etwa geschrieben, ich müsse mich in Deutschland abmelden, in Island anmelden und erhalte dann eine Kennitala. Andere Stellen sagten widerum wenn ich mir nur in Island eine Kennitala beantrage, meldet man mich automatisch an meinem deutschen Wohnsitz ab. So richtig kann ich mir nicht vorstellen, dass Island irgendwelche behördliche Kommunikation mit meinem deutschen Wohnsitz betreiben wird?
3) Da ich länger als 90 Tage bleibe, muss ich mich in Island melden. Welche Behörde ist das genau oder gehe ich einfach im Ort zum "Meldeamt"? Ist dies gleichbedeutend mit einer richtigen Wohnsitzanmeldung in Island (Abmeldeproblematik Deutschland??) oder eher eine Art Liste welche "Ausländer" sich gerade in Island aufhalten? Bekomme ich durch diesen Vorgang besagte Kennitala oder ist das extra zu machen und bei einer anderen Stelle?
4) Krankenversicherung: Ich werde eine passende Auslandskrankenversicherung abschließen (unter Beachtung das diese natürlich für dauerhaften Auslandsaufenthalt gilt, nicht nur die wo man X Tage im Jahr verreisen kann). Damit komme ich auch erstmal aus unserer deutschen gesetzlichen Versicherung raus.
Nun ist es aber so, dass man in Island nach 6 Monaten (oder sofort bei Vorlage eines Formulars das man bis zum letzten Tag in D versichert war) auch krankenversichert wäre. Für wen gilt diese Krankenversicherung, also was sind die Zugangsvorraussetzungen dafür? Reicht die Kennitala für den Anspruch oder muss ich mich richtig in Island gemeldet (und vllt in D abgemeldet) haben?
5) Studenten können von Island Wohngeld beziehen, in diesen Status falle ich bei meiner Schule auch rein. Hierfür ist ganz sicher eine Kennitala notwendig - aber auch hier: Reicht das oder muss ich richtig gemeldet sein? (davon ausgehend das ich ja noch nicht weiß ob Kennitala und Anmeldung/Registrierung ein Aufwasch sind).
6) KFZ in Island: Um wenigstens etwas mobil zu sein (und entsprechend Gepäck mitnehmen zu können), würde ich mein Auto gern mit der Fähre mit nach Island nehmen. Ich weiß, dass ich mein Fahrzeug 12 Monate im Land haben kann, ohne es importieren zu müssen. Natürlich fahre ich in der Zeit nur selbst damit...
Gibt es Erkenntnisse dazu, was passiert wenn ich nach 11 Monaten einen Kurzurlaub mit meinem Auto auf den Faröern machen würde und dann wieder nach Island zurückfahre? Läuft die Frist dann wieder ab dem Tag der Rückkehr neu? Die entsprechenden Nachweise würden ja eigentlich durch die Formulare von der Fähre bei Ein/Ausreise geschaffen?
Wer bis hierhin durchgehalten hat: DANKE!
Da ich wie schon geschrieben eine Weile auf Island sein werde, würde ich mich natürlich gern auch mal mit ein paar dt. Landsleuten treffen wollen um nicht jeden Tag nur Englisch zu sprechen. Würde mich freuen wenn da über das Forum was zustande kommen würde. Ich habe auch einige Flugstunden alleine vor mir, was aber nicht heißt, dass die Plätze leer bleiben müssen. Also ich denke hier kann ich auch etwas zurückgeben für eure Unterstützung!
Also, ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir etwas weiterhelfen würdet. Ihr könnt mir auch gern eine private Nachricht schicken wenn ihr mich direkt unterstützen wollt bzw. man mal per Mail ein paar Zeilen wechseln wöllte.
Geplant ist zudem auch ein Blog während der Ausbildung und ich würde natürlich auch hier im Forum meine Erfahrungen mit der Bürokratie für andere mal niederschreiben
Ganz lieben Dank schonmal!