Alles anzeigenIn der Vollkaskoversicherung sind Schäden
versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre
dadurch entstehen, dass
das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
das
Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das
Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu
retten (Havarie-grosse).
Aber sind dadurch auch Schäden am Fahrzeug abgedeckt, die aufgrund des starken Wellengangs entstehen ?
Es liest sich ja fast so, als die Versicherung nur greift, wenn das Schiff untergeht oder die Fahrzeuge über Bord gehen.