Nur so zur Information:
In der Regel legen die Banken den Verfügungsrahmen einer Kreditkarte nach folgenden Kriterien fest:
- Höhe des regelmäßigen Einkommens (meist Gehalt, Rente, aber auch Unterhalt u.a.) über mehrere Monate im festen Arbeitsverhältnis, d.h. manche Banken verlangen tatsächlich einen Nachweis über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis
- Höhe der Ersparnisse
- Verfügbarkeit von Geldanlagen, d.h. kurzfristig wie Tagesgeld
- bereits bestehende Schulden, Kredite, Hypotheken
- vorhandene Sicherheiten z.B. schuldenfreie Immobilien
und oft sehr wichtig- Kundentreue !
Hat man die KK nicht bei der Hausbank bzw. der Bank auf die das regelmässige Einkommen eingezahlt wird, holt die Bank bei der Hausbank entsprechende Einkünfte ein, wozu sie aber den Kunden um sein Einverständnis bitten muß.
Da die Kreditkarte eines "Fremdinstitutes" ja über die Hausbank abrechnet,also der Umsatz der Kreditkarte automatisch vom Girokonto eingezogen wird nach einem festgelegten Abrechnungsmodus, zahlt man auch ggf. bei der Hausbank auf sein Konto entsprechend mehr ein, will man den Verfügungsrahmen erhöhen. Beim Kreditkarteninstitut beantragt man anschließend den höheren Verfügungsrahmen, diese prüft die Bonität bei der Hausbank. Ist vorher genügend auf dem Girokonto, braucht man natürlich nix einzuzahlen, wenn der Kreditkartenbank das Guthaben genügt erhöht sie den Verfügungsrahmen auch so.
Dieser einmalig ausgehandelte Verfügungsrahmen gilt dann aber nur für einen ausgehandelten Zeitraum, danach "fällt" die Karte wieder auf den ursprünglichen Verfügungsrahmen zurück, auch wenn der eingezahlte Betrag nicht aufgebraucht wurde. D.h. der höhere Verfügungsrahmen bleibt nicht solange bestehen, bis der Betrag aufgebraucht ist !-
Ist die KK vom Fremdinstitut, rechnet sie aber eh über die Hausbank ab, auf die dann regelmäßige Zahlungen eingehen (oder auch nicht). Ergo sollte auch hier zunächst die Hausbank der Ansprechpartner sein !