Eigenen Camper 5 Monate in Island lassen

  • Hallo zusammen,

    nach 5 jähriger Abstinenz geht es dieses Jahr für mich im April und Mai mit dem eigenen Camper wieder nach Island.

    Für 2026 ist dann geplant den Camper im Mai mit der Fähre erneut nach Island zu bringen, ihn selbst 6 Wochen und anschließend 2-3 Monate von den eigenen Kindern dort zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Ich fliege in dieser Zeit zurück nach Deutschland. Im September übernehme ich ihn dann wieder und werde ihn 6 Wochen später im Oktober wieder mit nach Deutschland nehmen.

    Ist das zoll- bzw. einfuhrtechnisch so machbar? Nutzung in der Familie ist ja offensichtlich kein Problem, da ich ja nicht fremd vermiete.


    Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt.


    Liebe Grüße

    Michael :)

  • Hm, bei mir war es dieses jahr anders. hatte auf die frage, wie lange ich bleiben wolle, wahrheitsgemäß die beabsichtigten 5 monate angegeben. daraufhin bekam ich keinen aufkleber, sondern ein antragsformular für eine temporäre einfuhrgenehmigung für das fahrzeug. diese wurde mit entgegennahme des ausgefüllten antrags ohne weitere fragen oder prüfungen sogleich erteilt. diese einfuhrgenehmigung muss bei der ausreise vorgelegt werden.

    vielleicht hilft dir das ja weiter (Aufkleber gab‘s bis ca 2019 - jetzt gibt’s das - e9? - Formular) such mal im Forum - do wie ich mich erinnere bittet SmyrilLine inzwischen auch um die Angaben.

  • da gab‘s auch noch ein Thema mit Auto im Land lassen und selbst länger als 6 Wochen nicht da zu sein - müsste auf den Zoll Seiten zu finden sein.


    Edit - gefunden

    Temporary import of vehicles


    if the person leaves the country temporarily, for example for work- or study related holiday, provided that such absence does not exceed 6 weeks during a 12-month period.

  • Vielen Dank! Das hat mir doch schon mal deutlich weiter geholfen.

    Das würde aber wörtlich bedeuten, dass ich das Fahrzeug innerhalb eines Jahres max. 6 Wochen meinen Kindern überlassen kann.

    Andersrum ausgedrückt derjenige, der das Fahrzeug mitbringt und es 5-6 Monate dort lassen will, darf sich in diesem Zeitraum höchstens 6 Wochen davon entfernen. Das ist ja mal eine völlig sinnfreie Regelung.

    Wer will das denn wie kontrollieren?

  • Dafür gäbe es dann ja das e9 Formular und deine Daten, die bei Einreise und Ausreise abgeglichen werden. Zusätzlich gibt es ja, soweit ich mich erinnere, eine großzügige Regelung dazu, bis wann der Besitzer nach seinem Fahrzeug einreisen darf. Sinnfrei ist die Regelung nicht wirklich, da dadurch illegale Fahrzeugvermietungen vermindert werden. Mir ist klar, dass Du das nicht vor hast, aber durch diese Regulierung möchten sich die Isländer eben absichern.

  • Die Regelung ist eigentlich dazu gedacht die illegale Vermietung, wie sie im letzten Jahr z.B. von der deutschen Firma VANature angeboten wurde, zu verhindern.
    Leider sind davon auch Privatleute betroffen.

    Alle Fahrzeuge werden bei der Einreise registriert und die Daten werden mit den Ein- & Ausreisen an den Flughäfen und in Seyðisfjörður abgeglichen.
    Letztes Jahr hat es mehrere Reisende erwischt, die ihr Fahrzeug unerlaubt länger im Land gelassen haben. Der Zoll versieht diese dann mit einem großen Aufkleber mit einer Fristsetzung sich beim Zoll zu melden. Wenn dieses unterlassen wird, beschlagnahmt der Zoll das Fahrzeug automatisch.


    Und man muss beachten, dass es sich um insgesamt 6 Wochen handelt. Man darf also nicht 6 Wochen ausreisen ohne Fahrzeug, dann wiederkommen und erneut 6 Wochen ausreisen ohne Fahrzeug.