Eine Frage zur Sperrung der Hochlandstraßen. Auf der Seite von Search the web | Road conditions and weather | English | Vegagerðin (s. auch Link unten im Forum) - gibt es 2 Varianten der Sperrung "Impassable und No passage". Hat jemand Kenntnis welche rechtliche und praktische Bedeutung dieser Unterschied hat. (Beschilderungsmäßig, polizeilich und haftungsrechtlich bei Mietfahrzeugen) Könnte man z.B. bei "Impassable" bis zur ursächlichen Stelle (z.B. Furt) fahren? Nicht dass ich falsch verstanden werde. Ich möchte weder Risiken eingehen noch am Rand der Legalität wandern - könnte man aber Teilstrecken fahren? Bisher kenne ich die Hochlandstraßen nur im August. Diesmal wird es Mitte Juni. Ich möchte eine Vorstellung haben, was mich erwartet. (für die Streckenplanung )
Weiter interessiert mich, ob es außer den veröffentlichten durchschnittlichem Öffnungzeiten der Hochlandstraßen (Stand 2009) für diese Jahr schon Prognosen gibt. (auf Grund der winterlichen Niederschlagsmengen und der, wie ich lesen konnte, höheren Durchschnittstemperatur im März? (zumindest im Osten). Bin auch für Antworten per Mail dankbar.