Neue Regelung Camping im Süden
-
-
Das musste wohl so kommen und erscheint ja eigentlich auch logisch, dass nur auf Campingplätzen übernachtet wird.
-
im text heißt es
„Wir behandeln damit die Camper-Autos. Die sind in den polizeilichen Regelungen bis jetzt nicht aufgetaucht. ...“
das verstehe ich nicht. mit einführung der campingplatzbenutzungspflicht waren darin doch die insassInnen von campingfahrzeugen aller art eingeschlossen. oder habe ich was nicht mitgekriegt?
-
Unser Vermieter (Js Camper) hat uns im September 2017 ausdrücklich mitgeteilt, dass wir außer in den Nationalparks nicht unbedingt auf einem Campingplatz übernachten müssen. Es sei wohl eine gesetzliche Grauzone.
Das hat mich schon sehr verwundert, da ich bei er Urlaubsvorbereitung des öftern gelesen habe, dass das übernachten auf Campingplätzen für Camper verpflichtend ist.
Wir haben dann trotzdem ausschließlich auf Campingplätzen übernachtet. -
Das in ganz Island geltende Gesetz verbietet das Übernachten in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen wenn nicht die explizite Erlaubnis des Landeigentümers vorliegt. Bislang sind keine Bußgelder im Gesetz festgelegt.
Das neue Gesetz im Süden verbietet jegliches Campieren außerhalb von Campingplätzen und Zuwiderhandlung wird mit Bußgeld belegt.
-
Kleiner Nachtrag: Beim Lesen der Verordnung bin ich darauf gestoßen, dass Vordrängeln in Schlangen vor Geschäften, Restaurants und Ähnlichem polizeilich untersagt ist😀
-
..und wenn ich Pipi dringender als alle anderen muss??????
-
...aber so durch die Türlucke beobachtet werden ist ja auch doof. Mindestens genauso doof wie am Straßenrand, womöglich genau gegenüber einer Straßenwebcam . Ach, da hilft nur Training oder das hier
Geht doch!